ist Gema-frei. Das bedeutet:
öffentliches Abspielen ist gestattet und auch erwünscht, denn die neuen Energien, die auf der
Musik von RADHA gespeichert sind, sollen sich verbreiten, zum Wohle aller Menschen und der Neuen
Erde.
Dies ist auch der Grund dafür, das RADHA bisher nicht Mitglied der Gema geworden ist.
Wenn Sie also in Ihren Seminaren, Ihrer Arztpraxis oder Ihrem Geschäft nur Gema-freie Musik wie
z.B. die von RADHA abspielen, darf die Gema keine Gebühr dafür verlangen.
Fordern Sie dafür gern eine Bescheinigung von Licht & Klang Verlag an.
Viel Freude mit ihrer Musik!